- Wiedereinbürgerung
- Wieder|einbürgerung,sämtlichen durch den Menschen vorgenommenen Maßnahmen zur Ansiedlung von vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in Gebieten, in denen diese früher heimisch waren; umfasst neben strengen Schutzbestimmungen die kontrollierte Nachzucht, zum Teil in menschlicher Obhut (in zoologischen oder botanischen Gärten u. a. Einrichtungen), sowie das »Auswildern« (Verbringen in die freie Natur). - Erfolgreiche Versuche sind bisher mit Biber, Luchs, Fischotter, Wanderfalke und der landschaftstypischen Unkrautflora an Ackerrainen (u. a. mit Kornrade, Haftdolde, Ackerlichtnelke) zu verzeichnen.Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Artenschutzkonzept und Wiedereinbürgerung
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Wie|der|ein|bür|ge|rung, die; -, -en: erneutes Einbürgern (1, 2), Eingebürgertwerden: In Italien hat die illegale Jagd ... die W. der Luchse verhindert (natur 5, 1991, 55).
Universal-Lexikon. 2012.